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   BVerwG, 04.02.2016 - 9 B 58.15   

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https://dejure.org/2016,3357
BVerwG, 04.02.2016 - 9 B 58.15 (https://dejure.org/2016,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2016 - 9 B 58.15 (https://dejure.org/2016,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 9 B 58.15 (https://dejure.org/2016,3357)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 FlurbG, § 8 Abs 3 FlurbG, § 26a Abs 5 S 1 FlurbG
    Flurbereinigungsverfahren; Abtrennung von Verfahrensgebieten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 FlurbG, § 8 Abs 3 FlurbG, § 26a Abs 5 S 1 FlurbG
    Flurbereinigungsverfahren; Abtrennung von Verfahrensgebieten

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Art und Weise der Teilung des Flurbereinigungsgebietes mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

  • rewis.io

    Flurbereinigungsverfahren; Abtrennung von Verfahrensgebieten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Art und Weise der Teilung des Flurbereinigungsgebietes mit dem Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG )

  • datenbank.nwb.de

    Flurbereinigungsverfahren; Abtrennung von Verfahrensgebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast;

    Wie vom Oberverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, kommt § 8 FlurbG insbesondere dann zur Anwendung, wenn Umstände geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Feststellung des Flurbereinigungsgebietes nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie erst nach dem für die Beurteilung des Flurbereinigungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides - eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 5 C 2.77 - BVerwGE 56, 1 ; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 - juris Rn. 4; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 5/17

    Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des

    § 8 FlurbG wendet sich daher an die Flurbereinigungsbehörde, wenn ein Flurbereinigungsverfahren mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes bereits bestandskräftig angeordnet ist (BVerwG, Beschl. v. 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 -, juris Rn. 4, und Urt. v. 6. März 1986 - 5 C 36.82 -, juris Rn. 23, 28).
  • OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 22/16

    Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des

    § 8 FlurbG wendet sich daher an die Flurbereinigungsbehörde, wenn ein Flurbereinigungsverfahren mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes bereits bestandskräftig angeordnet ist (BVerwG, Beschl. v. 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 -, juris Rn. 4, und Urt. v. 6. März 1986 - 5 C 36.82 -, juris Rn. 23, 28).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 22.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der

    Wie vom Oberverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, kommt § 8 FlurbG insbesondere dann zur Anwendung, wenn Umstände geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Feststellung des Flurbereinigungsgebietes nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie erst nach dem für die Beurteilung des Flurbereinigungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides - eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 5 C 2.77 - BVerwGE 56, 1 ; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 - juris Rn. 4; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 1).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 21.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der

    Wie vom Oberverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, kommt § 8 FlurbG insbesondere dann zur Anwendung, wenn Umstände geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Feststellung des Flurbereinigungsgebietes nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie erst nach dem für die Beurteilung des Flurbereinigungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides - eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 5 C 2.77 - BVerwGE 56, 1 ; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 - juris Rn. 4; Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 1).
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